Krieg im Wald: Fallen für Mountainbiker

Sie verbuddeln Nagelbretter unter dem Laub, spannen Drähte in Halshöhe und legen Baumstämme auf die Pfade. Militante Mountainbike-Gegner stellen heimtückische Fallen – und fühlen sich offenbar im Recht. Denn laut Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Pfaden, die schmaler als zwei Meter sind, verboten. Der Radsport in der Grauzone hat kriminelle Gegner.

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Dr. Christoph Gaa und Klaus Reuster im Gespräch mit den Reportern des ZVW
Bild: Pavlovic

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