NaturFreunde für Abschaffung der 2-Meter-Regelung
15/12/13 Gespeichert in:Politik
NaturFreunde für Abschaffung der 2-Meter-Regelung
Für die NaturFreunde in Baden-Württemberg steht fest: Der Wald darf grundsätzlich von allen Bürgern als Lebens-, Erlebnis- und Erholungsraum wahrgenommen und genutzt werden. Dieses so genannte freie Betretungsrecht unterliegt richtigerweise Verordnungen und rechtlichen Bestimmungen. Unter anderem werden die unterschiedlichen Interessen von Wandernden, Joggenden, Walkenden und Radfahrenden geregelt. Als wenig tauglich erachten die NaturFreunde in diesem Zusammenhang aber die sogenannte 2-Meter-Regelung, die RadfahrerInnen pauschal verbietet auf Wegen unter/bis zwei Meter Breite zu fahren. Nach Auffassung der NaturFreunde löst die 2-Meter-Regel keine Probleme, sondern schafft viele neue.
Wir vertreten die Auffassung Wandernde und Radelnde können lernen, ihren gemeinsamen Erlebnisraum auf den Wegen zu teilen. Dies erfordert vor allem Freundlichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
Die NaturFreunde treten für eine Novellierung des Landeswaldgesetzes ein und fordern die Abschaffung der 2-Meter-Regelung.
Natur- und Umweltschutz
Die NaturFreunde haben sehr aktive Radgruppen und sind deshalb sehr daran interessiert und begrüßen es, wenn die radtouristische Attraktivität der Wälder durch eine Erweiterung und Vernetzung der Radwegenetze gesteigert werden soll. Als anerkannter Naturschutzverband vertreten wir aber auch die Auffassung, dass folgende Beschränkungen/Verbote zum Schutz von Natur und Umwelt gelten müssen.
Verhaltenskodex
Darüber hinaus haben wir einen Verhaltenskodex entwickelt, der von RadfahrerInnen im Wald einzuhalten ist:
Verhaltenskodes für RadfahrerInnen
Radfahren im Wald ist im Allgemeinen naturverträglich. Dies bestätigen wissenschaftliche Untersuchungen im In- und Ausland.
Die NaturFreunde in Baden-Württemberg beschreiben die wichtigsten Regeln, an die sich alle Radfahrenden halten sollen:
Für die NaturFreunde in Baden-Württemberg steht fest: Der Wald darf grundsätzlich von allen Bürgern als Lebens-, Erlebnis- und Erholungsraum wahrgenommen und genutzt werden. Dieses so genannte freie Betretungsrecht unterliegt richtigerweise Verordnungen und rechtlichen Bestimmungen. Unter anderem werden die unterschiedlichen Interessen von Wandernden, Joggenden, Walkenden und Radfahrenden geregelt. Als wenig tauglich erachten die NaturFreunde in diesem Zusammenhang aber die sogenannte 2-Meter-Regelung, die RadfahrerInnen pauschal verbietet auf Wegen unter/bis zwei Meter Breite zu fahren. Nach Auffassung der NaturFreunde löst die 2-Meter-Regel keine Probleme, sondern schafft viele neue.
- Radfahrende werden in ihrer Freizeit pauschal „kriminalisiert“ und müssen mit Anzeigen und Verwarnungen rechnen.
- Diese ungleiche Behandlung der Waldnutzenden führt zu einem Gegeneinander statt zu einem Miteinander im Wald.
- Der Radsport gerät in eine rechtliche Grauzone, sobald schmale Wege befahren werden: Für ÜbungsleiterInnen, TrainerInnen, Guides und selbst bei Ausfahrten im Freundeskreis oder mit der Familie entstehen unklare Haftungs- und Kostenrisiken (z.B. bei Unfällen und Rettungseinsätzen).
- Der Radtourismus wird behindert: Attraktive Wegenetze werden durch Verweis auf 2-Meter-Regel und angebliche Haftungsproblematik verhindert. Der Schwarzwald liegt weit hinter vergleichbaren Radregionen in Deutschland zurück.
- Das Image von Baden-Württemberg als radfreundliche Region leidet.
- Die Regelung ist verfassungsrechtlich fragwürdig.
Wir vertreten die Auffassung Wandernde und Radelnde können lernen, ihren gemeinsamen Erlebnisraum auf den Wegen zu teilen. Dies erfordert vor allem Freundlichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
Die NaturFreunde treten für eine Novellierung des Landeswaldgesetzes ein und fordern die Abschaffung der 2-Meter-Regelung.
Natur- und Umweltschutz
Die NaturFreunde haben sehr aktive Radgruppen und sind deshalb sehr daran interessiert und begrüßen es, wenn die radtouristische Attraktivität der Wälder durch eine Erweiterung und Vernetzung der Radwegenetze gesteigert werden soll. Als anerkannter Naturschutzverband vertreten wir aber auch die Auffassung, dass folgende Beschränkungen/Verbote zum Schutz von Natur und Umwelt gelten müssen.
- Bodenschutz/Vegetationsschutz:
- Auf sehr erosionsempfindlichen Böden wie schluff- und feinsandreiche Böden in Hanglagen sowie auf feuchten verdichtungsempfindlichen Böden (Auenböden, Moorböden) ist Radfahren nicht gestattet.
- Gewässerschutz
- Es gilt ein striktes Radfahrverbot durch und in Gewässern.
- Artenschutz
- Querfeldeinfahrten sind völlig tabu!
Das Eindringen in Ruhezonen abseits des bestehenden Wegenetzes und die damit verbundene starke Beeinträchtigung von Fauna und Flora ist strikt zu vermeiden. - Keine Fahrten in ruhigen und abgelegenen Bereichen in der Dämmerung und in der Nacht!
In den Dämmerungs- und Nachtstunden haben Wildtiere ein Recht auf Ruhe. Viele Wildtiere sind gerade in dieser Zeit aktiv (Nahrungsaufnahme) und besonders störungsempfindlich. - Keine Fahrten in Bereichen mit störungsempfindlichen Tierarten!
Dies gilt in besonderem Maße in den Brut- und Aufzuchtzeiten. Scheue Tiere wie das Auerhuhn, der Schwarzstorch, das Haselhuhn sowie seltene Spechtarten wie der Weißrücken- und der Dreizehenspecht sollten nicht gestört werden. Hierbei ist das höhere Fahrtempo zu bedenken, das einen größeren Überraschungseffekt bei den Tieren verursacht als z.B. WanderInnen. Folge ist eine plötzliche und kräftezehrende Flucht der Tiere, die insbesondere in nahrungsarmen Zeiten (z.B. Winterende) für Wildtiere lebensbedrohlich werden kann. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Aktionsradius von Radfahrenden auf Grund ihrer wesentlich höheren Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich größer ist als bei Wandernden. Somit können auch entlegene und bisher störungsarme Gebiete betroffen sein, die von Wanderern nur selten erreicht werden. - Zudem ist die Forstbehörde unter Beteiligung der Umweltbehörde und der Umweltverbände, z.B. LNV berechtigt, Sperrungen für RadfahrerInnen zu veranlassen. Sie orientiert sich dabei an den vorab genannten Kriterien.
Verhaltenskodex
Darüber hinaus haben wir einen Verhaltenskodex entwickelt, der von RadfahrerInnen im Wald einzuhalten ist:
Verhaltenskodes für RadfahrerInnen
Radfahren im Wald ist im Allgemeinen naturverträglich. Dies bestätigen wissenschaftliche Untersuchungen im In- und Ausland.
Die NaturFreunde in Baden-Württemberg beschreiben die wichtigsten Regeln, an die sich alle Radfahrenden halten sollen:
- Wir fahren nur auf geeigneten Wegen, Alm- und Forststraßen! Insbesondere keine extrem steilen Wege ohne zumutbare Ausweichmöglichkeiten, stark frequentierte Wanderwege oder verbotene Wege befahren. Es ist für uns eine Selbstverständigkeit Verkehrsregeln und Wegabsperrungen zu beachten.
- Querfeldein, ob innerhalb oder außerhalb von Schutzgebieten, ist für uns völlig tabu!
- Es gilt der strikte Grundsatz: Fußgänger haben Vorrang! Wir sorgen dafür, dass sich Fußgänger sicher fühlen. Wir fahren in angemessener Geschwindigkeit und in ausreichendem Abstand an Wandernden vorbei. Wir halten notfalls an und steigen ab. Insbesondere gilt: Rücksichtsvoll bergab fahren.
- Wir wissen: Freundlichkeit hilft Unfälle und Konflikte vermeiden! Wir machen durch einen Gruß oder ein Klingelsignal auf uns aufmerksam. Erst vorbeiradeln, wenn die Wanderin oder die Wanderer zu verstehen gibt, dass sie/er auf den Überholvorgang gefasst ist.
- Wir sprechen mit Reitenden bevor wir einander passieren!
- Wir respektieren und genießen die Natur! Wir fühlen uns mitverantwortlich für den Schutz von Tieren, Pflanzen und unserer Umwelt. In der Dämmerung oder in der Nacht meiden wir ruhige und abgelegene Bereiche. Lebensräume von störungsempfindlichen Tierarten meiden wir generell. Wir respektieren das Recht der Wildtiere auf Ruhezonen und Ruhezeiten. Wir lassen die Reifen rollen, verzichten auf unnötige Radblockierungen und schonen damit Boden und Vegetation. Fahrten in und durch Gewässer kommen für uns nicht in Frage.
- Wir hinterlassen keinen Müll!
- Wir sind gut ausgerüstet, informiert und haben eine Plan! Unser Fahrrad ist in einem technisch einwandfreien Zustand und wir empfehlen den Helm. Wir informieren uns über die Strecken, planen sorgfältig und sind rechtzeitig am Ziel (vor der Dämmerung).
- Wir schätzen unsere eigenen Fähigkeiten selbstkritisch ein!
- Wir reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Fahrgemeinschaften